11.9.1.Nr.4
Art. 141 EG
§ 46 Abs. 1a, Art. LI Abs. 2 und 3 DO.A
1. Die Unmittelbarkeitswirkung des Art. 141 EG führt bei Verstoß jedenfalls zur (Teil-)Unwirksamkeit von Kollektivverträgen einschließlich seiner authentischen Interpretation.
11.9.1.Nr.4
Art. 141 EG
§ 46 Abs. 1a, Art. LI Abs. 2 und 3 DO.A
1. Die Unmittelbarkeitswirkung des Art. 141 EG führt bei Verstoß jedenfalls zur (Teil-)Unwirksamkeit von Kollektivverträgen einschließlich seiner authentischen Interpretation.
