11.8.3.Nr.10
§ 10 Abs. 1 Z 1 AZG
1. Ist ein Arbeitsverhältnis kürzer als 12 Monate und liegt im Falle einer Überstundenpauschalvereinbarung - hier Auslandszulage mit All-In-Klausel - keine Vereinbarung vor, wonach die Deckungsprüfung je Einzelmonat vorzunehmen ist, hat die Deckungsprüfung über den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses (hier 7 Monate) zu erfolgen.

