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Deckungsprüfungszeitraum - OGH 2.6.2009, 9 ObA 65/09p

28. LfgOktober 2009

11.8.3.Nr.10

§ 10 Abs. 1 Z 1 AZG

1. Ist ein Arbeitsverhältnis kürzer als 12 Monate und liegt im Falle einer Überstundenpauschalvereinbarung - hier Auslandszulage mit All-In-Klausel - keine Vereinbarung vor, wonach die Deckungsprüfung je Einzelmonat vorzunehmen ist, hat die Deckungsprüfung über den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses (hier 7 Monate) zu erfolgen.

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