11.8.3.Nr.2
§ 1 Abs. 2 Z 8 AZG
§ 10 Abs. 1 AZG
1. Für einen vom AZG ausgenommenen leitenden Angestellten besteht keine Beschränkung des zulässigen Überstundenausmaßes, sodass die in der Vereinbarung eines Überstundenpauschales liegende Vereinbarung über die Abgeltung von Überstunden jedenfalls zulässig ist.

