11.8.3.Nr.1
§ 1 Abs. 2 Z 8 AZG
§ 10 Abs. 1 AZG
1. Ein leitender Angestellter ist gemäß § 1 Abs. 2 Z 8 AZG von der Geltung dieses Gesetzes ausgenommen. Für ihn gilt keine Beschränkung des Ausmaßes der zulässigen Überstunden. Auch die Vereinbarung, dass im Monatsbezug alle Überstunden enthalten sind, ist zulässig.

