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OGH 29.4.1998, 9 ObA 99/98v

1. LfgJuni 2000

11.8.3.Nr.1

§ 1 Abs. 2 Z 8 AZG
§ 10 Abs. 1 AZG

1. Ein leitender Angestellter ist gemäß § 1 Abs. 2 Z 8 AZG von der Geltung dieses Gesetzes ausgenommen. Für ihn gilt keine Beschränkung des Ausmaßes der zulässigen Überstunden. Auch die Vereinbarung, dass im Monatsbezug alle Überstunden enthalten sind, ist zulässig.

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