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Deckt Anpassungsregelung auch den Entfall wegen strikter neuer 48-Stundengrenze? - OGH 29.8.2019, 8 ObA 45/18b

59. LfgFebruar 2020

11.8.2.Nr.6

§ 4 Abs. 1c
§ 4b KA-AZG idF BGBl I 76/2014
§ 15 Abs. 1 und 5 Vbg. LBedG-NebenbezügeVO
§ 15 Abs. 6 erster Satz GehG 1956

1. Gemäß § 15 Abs. 5 Vbg. LBedG-NebenbezügeVO sind Nebenbezüge - zu denen auch ein Überstundenpauschale gehört - „neu zu bemessen, wenn wesentliche Änderungen in den für die Bemessung maßgebenden Tatsachen eintreten“.

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