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Gemeindebauhof - OGH 27.9.2023, 9 ObA 22/23k

71. LfgFebruar 2024

11.7.1.Nr.7

§ 61-74 GVBG
§ 90 GVBG
§ 99-106 GVBG
§ 126 Abs. 1, 3 und Zulagenkatalog 2007 Sbg. GVBG
§ 54 Abs. 1 ASGG
§ 228 ZPO

1. Dienstrechtsgesetze für öffentlich Bedienstete legen für die Dienstverhältnisse zu bestimmten Körperschaften den wesentlichen Inhalt des Dienstvertrags zwingend, also weder durch Kollektivvertrag noch Betriebsvereinbarung noch Einzelvertrag abdingbar, fest.

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