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Nachtarbeitszuschlag - „Nachtbetriebe“ in der Gastronomie? - OGH 29.6.2011, 8 ObA 32/11f

34. LfgOktober 2011

11.7.1.Nr.2

Pkt. 9 lit. b Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe
§ 113 Abs. 1 GewO 1994
§ 879 ABGB
Art. 7 B-VG

1. Gastronomiebetriebe, die bloß auch in der Nacht bzw. sogar rund um die Uhr geöffnet halten, sind für den kollektivvertraglichen Nachtarbeitszuschlag noch kein „Nachtbetrieb“.

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