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Rechnungslegungspflicht Über monatliche Abrechnungen und Informationssystem hinaus? - OGH 25.5.2016, 9 ObA 54/16f

49. LfgOktober 2016

11.6.1.Nr.17

§ 10 Abs. 5 AngG
Art. XLII EGZPO

1. Inhalt und Umfang der Rechnungslegungspflicht sowie die Frage, ob eine formell vollständige Rechnung bereits gelegt wurde, richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.

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