11.5.1.Nr.23
§ 20 Abs. 4 AngG
§ 879 ABGB
1. Eine Rückzahlungsverpflichtung hinsichtlich geleisteter Provisionsakonti kann wirksam begründet werden.
11.5.1.Nr.23
§ 20 Abs. 4 AngG
§ 879 ABGB
1. Eine Rückzahlungsverpflichtung hinsichtlich geleisteter Provisionsakonti kann wirksam begründet werden.
