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Generelles Betriebsübungsabgehen von einer Zielvereinbarung durch einmalige bedingungsfreie Provisionsgewährung? - OGH 18.8.2016, 9 ObA 97/16d

50. LfgFebruar 2017

11.5.1.Nr.14

§ 863 ABGB

1. Eine vom Arbeitgeber durch regelmäßige, vorbehaltlose Gewährung bestimmter Leistungen an die Arbeitnehmer begründete betriebliche Übung führt, soweit sie seinen Willen, sich diesbezüglich auch für die Zukunft zu verpflichten, unzweideutig zum Ausdruck bringt, durch die - gleichfalls schlüssige (§ 863 ABGB) - Zustimmung der Arbeitnehmer zur schlüssigen Ergänzung des Einzelvertrags.

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