11.5.1.Nr.10
§ 38 AngG
§ 6 Abs. 4 und 5 KVA
1. Das in § 6 Abs. 5 KVA normierte Erlöschen des Anspruchs auf Folgeprovision bewertet die Rsp als Vereinbarung einer (dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden) Konventionalstrafe.
11.5.1.Nr.10
§ 38 AngG
§ 6 Abs. 4 und 5 KVA
1. Das in § 6 Abs. 5 KVA normierte Erlöschen des Anspruchs auf Folgeprovision bewertet die Rsp als Vereinbarung einer (dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden) Konventionalstrafe.
