11.5.1.Nr.2
§ 16 HVertrG
§ 10 Abs. 5 AngG
Art. XLII EGZPO
1. Selbständigen und „freien“ Handelsvertretern wie auch provisionsberechtigten Angestellten steht bei keiner oder nur unvollständiger Auskunft über die Provisionsgrundlagen ein klagbarer Anspruch auf Vorlage einer Abrechnung durch Mitteilung eines Buchauszuges zur nachfolgenden Konkretisierung eines Leistungsbegehrens in Form einer Stufenklage nach Art. XLII EGZPO zu.

