11.4.2.Nr.1
KollV Gastgewerbe-Arbeiter (Lohnordnung Kärnten)
1. „Kann“ nach einem Kollektivvertrag von Lehrlingen für die Inanspruchnahme von Quartier und Verpflegung jeweils monatlich ein bestimmter Betrag einbehalten werden, ist die Auslegung, wonach diese Bestimmung die Obergrenze des zulässigen Abzugs normiert, nicht zu beanstanden.

