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Ablöse in Geld? Widerrufsvereinbarung? Zurückstellung? - OGH 24.4.2024, 9 ObA 19/24w

73. LfgOktober 2024

11.4.1.Nr.14

§ 6 Abs. 1 AngG

1. Zum Entgelt zählt jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.

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