11.4.1.Nr.14
§ 6 Abs. 1 AngG
1. Zum Entgelt zählt jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
11.4.1.Nr.14
§ 6 Abs. 1 AngG
1. Zum Entgelt zählt jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
