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Wartezeiterfordernis - Fallweise Beschäftigungen - OGH 28.10.2013, 8 ObA 50/13f

41. LfgFebruar 2014

11.3.2.Nr.8

§ 2b AVRAG
§ 471b ASVG
Pkte. 8 lit. g, 14 lit.a Rahmenkollektivvertrag
Arbeiter Gastgewerbe

1. Der Begriff der „fallweise beschäftigten“ Personen stammt aus dem Sozialversicherungsrecht.

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