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Was alles einbeziehen? Was nicht einbeziehen? - OGH 29.4.2025, 9 ObA 13/25i

76. LfgOktober 2025

11.3.1.Nr.16

§ 13 Abs. 3 KollV
§ 15 Abs. 1 KollV
§ 22 Abs. 2 KollV
Dienstnehmerinnen Privatkrankenanstalten
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 879 ABGB
Art. 7 B-VG

1. Von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen, ist der Kollektivvertrag die Rechtsgrundlage für die Sonderzahlungen.

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