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Überkollektivvertragliche Gehaltsumreihung - Auch Mitnahme aller Jahre für Gehaltsstufe? - OGH 24.9.2015, 9 ObA 75/15t

47. LfgFebruar 2016

11.2.1.Nr.1

§ 28 Z 1 KollV Bundesländer-Theater
§ 32 KollV Bundesländer-Theater
§ 3 Abs. 1 ArbVG

1. Enthalten die Lohn- und Gehaltsansätze eines Kollektivvertrags nur die kollektivvertragliche Mindestentlohnung, ist eine freiwillige Höherreihung und Einstufung als Vereinbarung einer gegenüber der kollektivvertraglichen Entlohnung günstigeren und damit zulässigen Entlohnung anzusehen.

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