11.2.1.Nr.1
§ 28 Z 1 KollV Bundesländer-Theater
§ 32 KollV Bundesländer-Theater
§ 3 Abs. 1 ArbVG
1. Enthalten die Lohn- und Gehaltsansätze eines Kollektivvertrags nur die kollektivvertragliche Mindestentlohnung, ist eine freiwillige Höherreihung und Einstufung als Vereinbarung einer gegenüber der kollektivvertraglichen Entlohnung günstigeren und damit zulässigen Entlohnung anzusehen.

