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öffentlicher Dienst „unmittelbar vorangegangenes Dienstverhältnis„? - Parallele Dienstverhältnisse oder durchgehendes Dienstverhältnis mit Verwendungsänderung? Neubemessung und zwingender Dienstrechtscharakter? - OGH 26.6.2024, 9 ObA 72/23p

73. LfgOktober 2024

11.1.2.Nr.39

§ 26 Abs. 7 VBG
§ 36 VBG
§ 69 VBG
§ 1151 ABGB

1. Vordienstzeiten sind jedenfalls anzurechnen, wenn sie bereits im unmittelbar vorangegangenen Bundesdienstverhältnis angerechnet worden sind.

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