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Begünstigung von Tätigkeiten “außerhalb Österreichs„ Inländerdiskriminierung? - OGH 17.11.2023, 8 ObA 67/23w-3

71. LfgFebruar 2024

11.1.2.Nr.37

§ 41 Ab. 12 K-LVBG
Art. 7 B-VG
Art. 2 StGG
Art. 20 GRC

1. Nach § 41 Abs. 12 K-LVBG sind bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtags Zeiten einer Berufstätigkeit, bei der es sich im Hinblick auf die im Zeitpunkt des Dienstantritts ausgeübten Tätigkeiten um gleichwertige Tätigkeiten handelt, die gleichwertige Berufserfahrung vermitteln, zur Gänze anzurechnen, wenn diese Berufstätigkeit außerhalb Österreichs im EWR oder der EU oder in einem Staat, dessen Staatsangehörige die gleichen Rechte wie österreichische Staatsangehörige auf den Zugang zu einem Beruf haben, oder bei einer Einrichtung der EU oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung ausgeübt worden sind.

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