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Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung bei Überleitung in neues Besoldungssystem mit Reform 2015 (Vertragsbedienstete Lehrer) - OGH 16.12.2022, 8 ObA 81/22b

69. LfgJuni 2023

11.1.2.Nr.32

§ 26 Abs. 3 VBG
§ 94a VBG
§ 94b Abs. 1 VBG
§ 169c GehG

1. Mit der Bundesbesoldungsreform 2015 wurden die Vertragsbediensteten nach § 94a VBG iVm § 169c GehG in das neue Besoldungssystem übergeleitet, wobei sich das neu festzusetzende Besoldungsdienstalter nach dem Gehalt richtet, welches der Bemessung des Monatsbezugs im Februar 2015 zugrunde gelegt wurde (Überleitungsbetrag).

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