11.1.2.Nr.28
§ 26 Abs. 3 Z 1 und 2, Abs. 5 und 6 VBG
§ 3 BAG
1. Aus der Funktion des Dienstzeugnisses, das Fortkommen des Arbeitnehmers zu fördern, kann sich die Verpflichtung zur näheren Darstellung der Tätigkeit ergeben.
11.1.2.Nr.28
§ 26 Abs. 3 Z 1 und 2, Abs. 5 und 6 VBG
§ 3 BAG
1. Aus der Funktion des Dienstzeugnisses, das Fortkommen des Arbeitnehmers zu fördern, kann sich die Verpflichtung zur näheren Darstellung der Tätigkeit ergeben.
