11.1.2.Nr.4
§ 1157 ABGB
§ 1486 ABGB
§ 15 Abs. 10 IT-KollV
1. Bindet ein Kollektivvertrag die Anrechnung von Vordienstzeiten für die Einstufung an die Voraussetzung, dass der Dienstnehmer diese Zeiten dem Dienstgeber beim Eintritt, jedoch spätestens zwei Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses durch entsprechende Zeugnisse oder sonstige Arbeitspapiere nachweist, tritt der Anrechnungsverfall nicht ein, wenn die Umstände bei der Aufnahme die Möglichkeit konkret anrechnungspflichtiger Vordienstzeiten nahe legen (z.B. Bekanntgabe im Lebenslauf, Besprechen bei der Aufnahme) und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zur Vorlage eines Nachweises aufgefordert hat.

