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„Arbeiten in der Produktion“ Vorübergehende höherwertige Entwicklung eines speziellen Geräts Dauerhaft höhere Einstufung auch danach? - OGH 28.9.2020, 8 ObA 56/20y

62. LfgFebruar 2021

11.1.1.Nr.54

§ 17 Abs. 3 Angestellten-Kollektivvertrag Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung und Consulting

1. § 17 Abs. 3 des Kollektivvertrages hält fest, dass alle Angestellten nach der Art ihrer vorwiegend ausgeübten Tätigkeit in die Verwendungsgruppen I bis VI eingereiht werden.

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