11.1.1.Nr.29
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
KollV Diakonie Österreichs
1. Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale, den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte Tätigkeit an.
11.1.1.Nr.29
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
KollV Diakonie Österreichs
1. Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale, den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte Tätigkeit an.
