11.1.1.Nr.25
Gehaltsordnung Handelsangestellten-KollV
1. Während Filialleiter grundsätzlich in die Gruppe 3 einzustufen sind, fallen in die höhere Berufsgruppe 4 des Handelskollektivvertrags nur Angestellte mit selbständiger Tätigkeit.
11.1.1.Nr.25
Gehaltsordnung Handelsangestellten-KollV
1. Während Filialleiter grundsätzlich in die Gruppe 3 einzustufen sind, fallen in die höhere Berufsgruppe 4 des Handelskollektivvertrags nur Angestellte mit selbständiger Tätigkeit.
