11.1.1.Nr.24
IX Pkt. 2 Arbeiter-KollV Arbeitskräfteüberlassung
§ 6 ABGB
1. Für die Einstufung nach dem KVAÜ ist das vereinbarte „Einsatzfeld“ und die dafür überwiegend nötige oder prägende Qualifikation maßgeblich.
11.1.1.Nr.24
IX Pkt. 2 Arbeiter-KollV Arbeitskräfteüberlassung
§ 6 ABGB
1. Für die Einstufung nach dem KVAÜ ist das vereinbarte „Einsatzfeld“ und die dafür überwiegend nötige oder prägende Qualifikation maßgeblich.
