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Mehrere vorübergehende höhere Verwendungen Verschubleiter statt Verschubaufseher - OGH 29.6.2009, 9 ObA 130/08w

28. LfgOktober 2009

11.1.1.Nr.13

§ 16 ABGB
Anlage 1 AVB ÖBB

1. Auch ÖBB-Dienstnehmer sind nach ihrer tatsächlichen Verwendung einzureihen und zu entlohnen, selbst wenn im Stellenplan kein „freier“ Dienstposten vorgesehen ist.

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