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Verantwortlichkeit des Dienstgebers - Verschuldens- und Strafbemessungsfragen Ärzteeinsatz der Medizin-Universität im AKH - VwGH 17.6.2013, 2010/11/0079

40. LfgOktober 2013

10.15.3.Nr.1

§ 4 Abs. 4 Z 4 KA-AZG
§ 12 Abs. 1 Z 1 KA-AZG
§ 9 Abs. 1 VStG
§ 19 Abs. 1 und 2 VStG
§ 23 Z 5 UG 2002

1. Die Medizinuniversität Wien ist nach Maßgabe des Begriffsverständnisses des Individualarbeitsrechts Dienstgeber auch iSd KA-AZG.

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