10.12.2.Nr.1
§ 96 Abs. 1 Z 3 ArbVG
§ 16 ABGB
§ 879 ABGB
§ 1157 ABGB
1. Biometrisches Fingerscanning berührt auch bei der gesetzlich gebotenen Arbeitszeiterfassung die Menschenwürde, wenn diese Kontrolle nach umfassender Abwägung der wechselseitigen Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer dem regulierenden Prinzip der Verhältnismäßigkeit widerspricht, indem sie jenes Maß überschreitet, das für Arbeitsverhältnisse jeweils typisch und geboten ist.

