10.11.2.Nr.2
§ 8 Abs. 1 und 2 AZG
§ 9 Abs. 1 und 2 AZG
1. Inventurarbeiten sind keine Vor- und Abschlussarbeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 AZG.
10.11.2.Nr.2
§ 8 Abs. 1 und 2 AZG
§ 9 Abs. 1 und 2 AZG
1. Inventurarbeiten sind keine Vor- und Abschlussarbeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 AZG.
