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Bestimmende Bildschirmarbeit bei Taxi-Rufzentrale? - VwGH 24.7.2013, 2011/11/0196

40. LfgOktober 2013

10.10.3.Nr.1

Art. VII Abs. 2 Z. 7 NSchG
§ 1 Abs. 4 BS-V

1. Bei (Nacht)Arbeit an einem Bildschirmarbeitsplatz muss die „Arbeit mit dem Bildschirmgerät“ (somit in qualitativer Hinsicht) und die „Arbeitszeit an diesem Gerät“ (also in quantitativer Hinsicht) für die gesamte Tätigkeit bestimmend sein.

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