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Was gilt bei sog. „freier Diensteinteilung“? - OGH 10.7.2002, 9 ObA 210/01z

7. LfgNovember 2002

10.9.2.Nr.1

§ 9 Abs. 1 und 2 ARG
§ 19c Abs. 1 und 2 Z 4 AZG

1. Da das Entgelt wegen Arbeitsausfällen an Feiertagen nicht gemindert werden darf (§ 9 Abs. 1 ARG), gebührt das, was der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn ein Werktag gewesen wäre (§ 9 Abs. 2 ARG).

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