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Ausmaß bei längeren Wochenenden - OGH 30.7.2007, 8 ObA 96/06k

22. LfgOktober 2007

10.8.3.Nr.4

§ 3 ARG
§ 6 Abs. 1 ARG

1. Umfasst die Wochenendruhe nicht nur die gesetzlichen 36 Stunden (einschließlich Sonntag), ist für den Umfang des Ausmaßes der Ersatzruhe entscheidend, wann die nächste Arbeitswoche begonnen hätte (ohne Vorverlegung wie bei OGH 9 ObA 164/91).

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