10.7.1.Nr.8
§ 15 Abs. 2, 18, 19 PTSG
§ 10a Abs. 6 S 1 DO Post (Post-KollV)
§ 11 Abs. 1 AZG
Art. 2, 4 Arbeitszeit-RL (RL 93/104/EG )
1. Nach stRsp gehören Ruhepausen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und sind daher nicht zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde oder in einem Kollektivvertrag vorgesehen wird.

