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Geteilte Dienste im städtischen Bus-Linienverkehr Wegzeiten-Bewertung bei kurzen Zwischenzeiten - OGH 15.12.2009, 9 ObA 6/09m

30. LfgJuni 2010

10.7.1.Nr.3

§ 2 Abs. 1 Z 1 AZG
KollV Grazer Verkehrsbetriebe

1. Wegzeiten, die der Arbeitnehmer aufzuwenden hat, um von seiner Wohnung zu seiner Arbeitsstätte bzw. von der Arbeitsstätte wieder zurück zu seiner Wohnung zu gelangen (Arbeitswege), gehören nicht zur Arbeitszeit.

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