vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pausenbegriff, Zeit zwischen Vorstellungen - OGH 4.9.2002, 9 ObA 89/02g

8. LfgFebruar 2003

10.7.1.Nr.1

§ 11 Abs. 1 AZG

1. Als Ruhepause iS des § 11 Abs. 1 AZG muss eine „Pause“ ihrer Lage nach für den Arbeitnehmer vorhersehbar sein (sich also an einer im Vorhinein definierten zeitlichen Position im Rahmen der Arbeitszeiteinteilung befinden) oder vom Arbeitnehmer innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums frei gewählt werden können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!