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Durchrechnung im Kollektivvertrag? - OGH 29.3.2023, 8 ObA 8/22t

70. LfgOktober 2023

10.6.1.Nr.9

§ 4 Abs. 6 AZG
§ 19d Abs. 1 AZG
§ 19d Abs. 2 AZG
§ 19d Abs. 3a AZG
§ 19d Abs. 3b z 1 AZG
§ 19d Abs. 3b z 3b-3e AZG
§ 19d Abs. 3b z 3f AZG
Pkte III.a Z 2-5, 7.a KollV Angestellte bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

1. Ob Mehrarbeitsstunden mit dem Mehrarbeitszuschlag zu vergüten sind, regeln die §§ 19d Abs. 3a bis 3f AZG. Aufgrund der detaillierten Regelungen des § 19d AZG muss auf die Absicht des Gesetzgebers geschlossen werden, die Teilzeitarbeit damit abschließend und umfassend zu regeln.

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