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Offene Zeitguthaben nach Kündigung - KV-Mehrarbeitszuschlag oder KV-Beendigungszuschlag? - OGH 29.7.2015, 9 ObA 80/15b

47. LfgFebruar 2016

10.6.1.Nr.8

§ 19e Abs. 2 AZG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 12 Arbeiter-KollV Gebäudereiniger Alt
§ 10 Abs. 10 und 11 Arbeiter-KollV Gebäudereiniger Neu

1. Nach § 19e Abs. 2 AZG gebührt für Guthaben an Normalarbeitszeit ein Zuschlag von 50 %. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt.

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