10.6.1.Nr.6
§ 4 AZG
§ 19d Abs. 2 und 3a, 3b, 3c und 3f AZG
§ 27 Abs. 5 AlVG
1. Die Frage, ob Mehrarbeit vorliegt, ist von der Frage zu trennen, ob für die geleistete Mehrarbeit ein Zuschlag gebührt.
10.6.1.Nr.6
§ 4 AZG
§ 19d Abs. 2 und 3a, 3b, 3c und 3f AZG
§ 27 Abs. 5 AlVG
1. Die Frage, ob Mehrarbeit vorliegt, ist von der Frage zu trennen, ob für die geleistete Mehrarbeit ein Zuschlag gebührt.
