10.6.1.Nr.5
§ 19d Abs. 3a und 3f AZG
§ 33 Abs. 1 u AZG
§ 2 Abs. 2 Z 2 und 7 ArbVG
§ 12 Abs. 7a und 8 Arbeiter-KollV Gebäudereiniger
1. Das Schweigen des Gesetzgebers zu bestehenden kollektivvertraglichen Regelungen mit einem niedrigeren als dem gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag bewirkt noch keine Außerkraftsetzung solcher Regelungen.

