10.5.5.Nr.1
§ 10 Abs. 1 Z 2 AZG
1. Bei Bemessung des Zeitausgleichs für Überstunden ist gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AZG der Überstundenzuschlag entweder zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.
10.5.5.Nr.1
§ 10 Abs. 1 Z 2 AZG
1. Bei Bemessung des Zeitausgleichs für Überstunden ist gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AZG der Überstundenzuschlag entweder zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.
