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Bemessung des Entgelts hiefür - OGH 19.9.2002, 8 ObA 10/02g

8. LfgFebruar 2003

10.5.5.Nr.1

§ 10 Abs. 1 Z 2 AZG

1. Bei Bemessung des Zeitausgleichs für Überstunden ist gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AZG der Überstundenzuschlag entweder zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.

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