10.5.4.Nr.11
§ 10 Abs. 1 AZG
1. Eine Pauschalentlohnung von Überstunden ist grundsätzlich zulässig, nicht nur bei leitenden Angestellten.
10.5.4.Nr.11
§ 10 Abs. 1 AZG
1. Eine Pauschalentlohnung von Überstunden ist grundsätzlich zulässig, nicht nur bei leitenden Angestellten.
