10.5.4.Nr.7
§ 10 Abs. 3 erster und letzter Satz AZG (früher § 10 Abs. 2 idF BGBl. 1971/238)
Art. XIV Z 13 KollV Metallarbeiter Industrie
1. Eine Kollektivvertragsbestimmung, welche Zulagen und Zuschläge bei der Berechnung der Überstundenentgelte (Grundlohn und Zuschläge) ausschließt, verstößt gegen § 10 Abs. 3 AZG und ist daher nichtig.

