10.5.4.Nr.6
§ 5 Abs. 1 AZG
§ 6 Abs. 1 Z 2 AZG
1. Ohne andere Verteilung der Normalarbeitszeit iSd §§ 4 ff AZG ist jede über acht Stunden hinaus täglich erbrachte Mehrarbeit Überstundenleistung und nicht Normalarbeit.
10.5.4.Nr.6
§ 5 Abs. 1 AZG
§ 6 Abs. 1 Z 2 AZG
1. Ohne andere Verteilung der Normalarbeitszeit iSd §§ 4 ff AZG ist jede über acht Stunden hinaus täglich erbrachte Mehrarbeit Überstundenleistung und nicht Normalarbeit.
