10.5.4.Nr.4
§ 10 Abs. 1 AZG
1. Nach ständiger OGH-Judikatur kann die Anordnung von Überstunden auch schlüssig erfolgen und sind die vom Arbeitnehmer geforderten Leistungen, die bei richtiger Einteilung der Arbeit nicht innerhalb der Normalarbeitszeit erbracht werden können, als Überstunden zu bezahlen.

