10.5.4.Nr.1
§ 10 Abs. 1 AZG
§ 863 ABGB
§ 1444 ABGB
1. Der Ansicht, es wäre (im Autohandel) „branchenüblich“, geleistete Überstunden nicht zu entlohnen, fehlt es schon gemäß § 10 AZG an rechtlicher Relevanz.
10.5.4.Nr.1
§ 10 Abs. 1 AZG
§ 863 ABGB
§ 1444 ABGB
1. Der Ansicht, es wäre (im Autohandel) „branchenüblich“, geleistete Überstunden nicht zu entlohnen, fehlt es schon gemäß § 10 AZG an rechtlicher Relevanz.
