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Zulassung durch Kollektivvertrag - OGH 18.12.2002, 9 ObA 206/02p

9. LfgJuni 2003

10.4.3.Nr.1

§ 29 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG
§ 4 Abs. 9 AZG idF vor der Novelle 1997
§ 3 Abs. 2 KA-AZG

1. Kann nach einer KollV-Bestimmung der Erfassungszeitraum für die Ermittlung der Wochenarbeitszeit nur auf maximal 4 Wochen verteilt werden, ermächtigt auch die weitere Bestimmung, wonach die betriebliche (generelle) Arbeitszeiteinteilung und -verteilung vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgesetzt wird, nicht zu einer darüber hinaus gehenden Durchrechnung der Normalarbeitszeit.

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