10.4.2.Nr.12
§ 8 AngG
§ 2 EFZG
§ 19c AZG
§ 8 ÖBB Arbeitszeit KollV
1. Soll nach dem KollV-Konzept grundsätzlich die Sollarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum durch den Erwerb der (um einen Nachtfaktor erhöhten) Zeitwerte erreicht werden, entsteht im Regelfall (durch entsprechende Berechnung der Arbeitszeit im Durchrechnungszeitraum) kein Zeitguthaben.

