10.4.2.Nr.6
§ 27 Abs. 5 Z 2 AlVG
§ 2 EFZG
§ 3 EFZG
1. Erkrankungen in der Zeitausgleichsphase sind ohne rechtliche Relevanz, da Arbeitnehmer in diesem Zeitraum mangels Arbeitspflicht nicht arbeitsunfähig im Rechtssinne sind.
10.4.2.Nr.6
§ 27 Abs. 5 Z 2 AlVG
§ 2 EFZG
§ 3 EFZG
1. Erkrankungen in der Zeitausgleichsphase sind ohne rechtliche Relevanz, da Arbeitnehmer in diesem Zeitraum mangels Arbeitspflicht nicht arbeitsunfähig im Rechtssinne sind.
