10.4.1.Nr.5
§ 19d Abs. 2 Satz 1 und 2 AZG
§ 4 Abs. 2 Z 6, Abs. 4 VBG
§ 4a VBG
1. § 4 Abs. 4 VBG, wonach ein befristetes Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit einmal verlängert werden kann, soll den Abschluss von Kettenverträgen und die damit verbundene Umgehung von Schutzbestimmungen verhindern.

